Einkaufsbedingungen für Rundholz
Die Firma WM-Holz AG, CH-5103 Möriken, kauft Rundholz gemäss folgenden Anweisungen. Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien etwas anderes abgemacht ist, so gelten diese.
Aufrüstung gem. Sortimentsliste
- Stämme in möglichst langer Form aufrüsten
- Saubere rindenglatte Entastung
- Zwiesel soweit zurücksägen, dass die beiden Herzen max. 10 cm auseinander sind.
- Ringschäle und Faulstellen absägen
Holzlagerung
- Nur an LKW befahrbarer Strasse lagern
- Nach Möglichkeit einzelne Stämme zusammenführen, zu Losen von mind. 10 m3
- Kleinlose bis 5 m3 können gemischt gelagert sein
- Lose ab 5 m3 sind die Holzarten getrennt zu lagern
- Stämme der Qualitäten A, B sind breit zu lagern
- Holzfehler offen zeigen
Vermessung
Gemäss Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz, Ausgabe 2010
Ausnahme: Längenzumass immer min. 30 cm
- Nach m3
- Nach Gewicht ( Gewichtsermittlung durch LKW oder Bahn )
- Pro Stamm nur eine Stamm Nummer
- Stämme können sektionsweise vermessen werden
- Übermass, Schutzholz muss auf der Liste vermerkt sein
Holzübernahme
- Wir übernehmen FSC® zertifiziertes Holz. Dies muss auf der Massliste ersichtlich sein.
- Nicht FSC zertifiziertes Holz muss auf der Massliste vermerkt sein und speziell markiert werden
- Nur mit kontrollierter Massliste
- Computermasslisten nach Nummern aufsteigend sortiert
- Waldplan mitbringen
Rechnungsstellung / Zahlungskonditionen
- Zertifiziertes und nicht zertifiziertes FSC-Holz muss separat fakturiert werden. Unsere Preise sind für nicht FSC zertifiziertes Holz. FSC Zuschlag muss auf der Rechnung gemäss Preisliste ersichtlich sein
- Rechnungen mit FSC zertifiziertem Holz müssen genau nach Vorgabe von FSC ausgestellt werden.
- Unsere Zahlungskonditionen sind
- 10 Tage 3 % Skonto
- oder 30 Tage 2 % Skonto
- oder 90 Tage netto ab Rechnungseingang bei uns.
- Zu jeder Rechnung noch einmal eine komplette Massliste / Lieferschein beilegen.
- Wenn wir die korrekte Massliste eruieren müssen, wird ein pauschaler Abzug von Fr. 30.00 pro Rechnung vorgenommen
- Falls dies nicht möglich ist, geht die Rechnung zurück
- Rechnungen von Privatwaldbesitzern akzeptieren wir nur, wenn sie durch einen Förster ausgestellt sind und durch den Förster versandt werden.
- Immer einen Einzahlungsschein beilegen. Wenn dieser fehlt, brauchen wir folgende genaue
Angaben:
- PC – Konto: Richtige Postkontonummer mit dazugehöriger genauer Adresse
- Bankkonto: IBAN sowie BC Nummer und die dazugehörende genaue Adresse des Verkäufers
Es besteht die Möglichkeit, uns die Rechnungen per E-Mail zu senden, fragen Sie unseren zuständigen Mitarbeiter.
Einkaufsbedingungen Rundholz herunterladen
Einkaufsbedingungen Tonnenholz herunterladen
Für weitere Fragen geben wir Ihnen jederzeit gerne Auskunft.